Norm
KO §28 Z2Rechtssatz
Die Nachteiligkeit ist zwar ein allgemeines Anfechtungserfordernis; die Beweislast trifft aber nur bei jenen Anfechtungstatbeständen den Masseverwalter, in denen sie ausdrücklich als Anfechtungserfordernis genannt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111465Im RIS seit
14.01.1999Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012