RS OGH 1998/12/15 1Ob180/98x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z5 F2
ABGB §140 Ae
ABGB §140 Ag

Rechtssatz

Keinesfalls trifft den Unterhaltspflichtigen die Behauptungs- und Beweislast dafür, daß vom Pflegegeld angesichts des tatsächlichen Pflegeaufwands nichts erübrigt werden könnte, sodaß es nicht möglich sei, Teile des Pflegegeldes für Sachaufwendungen zugunsten des behinderten Kindes einzusetzen, ist doch das Pflegegeld angesichts seiner Widmung dafür gar nicht bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111405

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0010OB00180_98X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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