Norm
StPO §285 Abs1Rechtssatz
Gesetzmäßige Ausführung einer Instruktionsrüge betreffend die Belehrung zu einer unbeantwortet gebliebenen Eventualfrage. Wird eine Eventualfrage zufolge Bejahung der Hauptfrage gar nicht aktuell, ist zur gesetzmäßigen Ausführung einer Instruktionsrüge betreffend diese Eventualfrage auch darzulegen, inwiefern sich die behauptete Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung auf die Beantwortung der Hauptfrage ausgewirkt haben sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111311Im RIS seit
14.01.1999Zuletzt aktualisiert am
01.02.2022