RS OGH 1998/12/15 2R217/98w

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

ZPO §391

Rechtssatz

Die Tilgungswirkung der Eventualaufrechnung (Klagsabweisung infolge Stattgebung der Aufrechnungseinrede) tritt erst mit der Rechtskraft der Entscheidung ein. Mehrere nicht gereihte (nicht in ein Eventualverhältnis zueinander gesetzte) Gegenforderungen sind daher bei einer Mehrheit von Klagsforderungen als Solidarschuld der Kläger als zu Recht bestehend zu erkennen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:1998:RG0000019

Dokumentnummer

JJR_19981215_OLG0639_00200R00217_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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