RS OGH 1998/12/15 4Ob306/98y

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

KO §31 Abs1 Z1 Fall2
KO §31 Abs1 Z2 Fall2

Rechtssatz

Hat der Anfechtungsgegner aber schon aufgrund der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO einen dem Höchststand des Kredites entsprechenden Betrag zu leisten, so ist damit auch die in einer allfälligen Saldoverringerung liegende Befriedigung als Konkursgläubiger abgegolten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111462

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0040OB00306_98Y0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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