Norm
KO §31 Abs1 Z1 Fall2Rechtssatz
Hat der Anfechtungsgegner aber schon aufgrund der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO einen dem Höchststand des Kredites entsprechenden Betrag zu leisten, so ist damit auch die in einer allfälligen Saldoverringerung liegende Befriedigung als Konkursgläubiger abgegolten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111462Dokumentnummer
JJR_19981215_OGH0002_0040OB00306_98Y0000_006