Norm
ZPO §84 Abs2 IRechtssatz
Es kommt nicht darauf an, wie die geltend gemachten Berufungsgründe bezeichnet werden, sondern darauf, welchem Berufungsgrund die Ausführungen im Rechtsmittel zu zuzählen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111425Im RIS seit
16.01.1999Zuletzt aktualisiert am
26.01.2022