RS OGH 1998/12/23 9ObA209/98w

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Veröffentlicht am 23.12.1998
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Norm

AngG §36 I

Rechtssatz

Die vereinbarte Beschränkung der Freizügigkeit des Dienstnehmers ist unter Bedachtnahme auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und in diesem Zusammenhang für den Dienstnehmer überblickbaren Umstände zu untersuchen. Hier: Nachträgliche Änderungen des Tätigkeitsbereiches sind zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111388

Dokumentnummer

JJR_19981223_OGH0002_009OBA00209_98W0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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