Norm
ABGB §914 IIIjRechtssatz
Konkurrenzklauseln sind mangels besonderer Interpretationsregeln nach den Bestimmungen der §§ 914 f ABGB auszulegen. Dabei ist zu beachten, dass bei Fehlen einer bezahlten Karenz als Gegenleistung grundsätzlich ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, so dass dann die für den Arbeitnehmer günstigere Interpretation unabhängig davon zu wählen ist, ob sich der Arbeitgeber undeutlicher Formulierungen bedient hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Beschränkung, Auslegung, BeschäftigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111387Im RIS seit
22.01.1999Zuletzt aktualisiert am
20.05.2020