RS OGH 1999/1/13 3Ob340/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1999
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Norm

EO §252h

Rechtssatz

Ein erstmaliger Vollzug durch Pfändung bestimmter - wenn auch nach ihrem Bleistiftwert die betriebene Forderung nicht voll deckender - Fahrnisse kann auch bei extensiver Auslegung dieser Bestimmung nicht als ergebnisloser Vollzugsversuch angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111440

Dokumentnummer

JJR_19990113_OGH0002_0030OB00340_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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