Norm
EO §252hRechtssatz
Ein erstmaliger Vollzug durch Pfändung bestimmter - wenn auch nach ihrem Bleistiftwert die betriebene Forderung nicht voll deckender - Fahrnisse kann auch bei extensiver Auslegung dieser Bestimmung nicht als ergebnisloser Vollzugsversuch angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111440Dokumentnummer
JJR_19990113_OGH0002_0030OB00340_98S0000_001