Norm
ZPO §72 Abs3Rechtssatz
Auch die nach § 9 Abs 4 AHG zu lösende Frage, welches Gericht zur Bewilligung oder Versagung der Verfahrenshilfe und zu einem allfälligen weiteren Verfahren zu delegieren ist, zählt zu den von der Anwaltspflicht befreiten "Verfahrenshilfefragen".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111570Im RIS seit
18.02.1999Zuletzt aktualisiert am
09.02.2022