RS OGH 1999/1/19 1Ob325/98w, 1Ob95/03g, 1Ob19/16z, 1Ob205/21k

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Norm

ZPO §72 Abs3
AHG §9 Abs4

Rechtssatz

Auch die nach § 9 Abs 4 AHG zu lösende Frage, welches Gericht zur Bewilligung oder Versagung der Verfahrenshilfe und zu einem allfälligen weiteren Verfahren zu delegieren ist, zählt zu den von der Anwaltspflicht befreiten "Verfahrenshilfefragen".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111570

Im RIS seit

18.02.1999

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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