RS OGH 1999/1/19 7Ob210/98b

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Norm

VersVG §23
VersVG §32

Rechtssatz

Aus § 32 VersVG läßt sich ableiten, daß vorbeugende vertragliche Obliegenheiten mit den gesetzlichen Obliegenheiten zur Gefahrenverwaltung im Sinn der §§ 23 ff VersVG miteinander konkurrieren können, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt, die der Verhütung einer Gefahrenerhöhung dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111479

Dokumentnummer

JJR_19990119_OGH0002_0070OB00210_98B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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