Norm
ABGB §97Rechtssatz
Die für die Bejahung direkter Abwehransprüche des Bestandnehmers gegen Eingriffe Dritter in seine Bestandrechte angestellten Überlegungen des verstärkten Senates treffen auf die Rechtsstellung der Gattin des Mieters nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111381Im RIS seit
25.02.1999Zuletzt aktualisiert am
13.12.2010