Norm
ABGB §1295Rechtssatz
Wann die Grenze der Zumutbarkeit weiterer oder erhöhter Verkehrssicherungspflichten erreicht oder überschritten ist, ist jeweils eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111380Im RIS seit
25.02.1999Zuletzt aktualisiert am
12.08.2022