Norm
UrhG §15 Abs1Rechtssatz
Auch die Einspeicherung eines Werkes in eine Datenbank (auf die Festplatte einer Datenverarbeitungsanlage) ist als Vervielfältigung iS des § 15 Abs 1 UrhG anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111447Im RIS seit
25.02.1999Zuletzt aktualisiert am
06.03.2019