Norm
MRG §28Rechtssatz
Wurden die Mieter nur zur turnusmäßigen Stiegenhausreinigung verpflichtet, um Aufwendungen für einen Hausbesorger einzusparen, ist es gerechtfertigt, als Richtschnur für ein angemessenes Entgelt die ortsübliche Entlohnung einer Reinigungskraft zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111515Dokumentnummer
JJR_19990126_OGH0002_0050OB00340_98F0000_005