RS OGH 1999/1/26 5Ob340/98f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1999
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Norm

MRG §28

Rechtssatz

Wurden die Mieter nur zur turnusmäßigen Stiegenhausreinigung verpflichtet, um Aufwendungen für einen Hausbesorger einzusparen, ist es gerechtfertigt, als Richtschnur für ein angemessenes Entgelt die ortsübliche Entlohnung einer Reinigungskraft zu nehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111515

Dokumentnummer

JJR_19990126_OGH0002_0050OB00340_98F0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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