Norm
KSchG §6 Abs2 Z3Rechtssatz
Die Klausel "Personen, die dem Kundenprogramm 'Friends of M' beitreten, stehen zur M Warenhandels-AG ('M') in einem Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen" verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG, weil sie nicht erkennen läßt, ob es sich bei den Änderungen und Ergänzungen des Kundenprogramms lediglich um solche geringfügiger bzw sachlich gerechtfertigter Natur handelt, welche dem Verbraucher zumutbar wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111808Dokumentnummer
JJR_19990127_OGH0002_0070OB00170_98W0000_004