Norm
ArbVG §4Rechtssatz
Keine Kollektivvertragsfähigkeit eines Arbeitgeberverbandes von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, deren Unternehmenszweck auch die Hausverwaltung ist, hinsichtlich von Hausbesorgern, die als Arbeitnehmer seiner Mitglieder in deren eigenen, von ihnen selbst verwalteten Häusern tätig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111618Im RIS seit
27.02.1999Zuletzt aktualisiert am
12.02.2021