RS OGH 1999/2/2 4R1/99y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1999
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Norm

RAO §15
ZPO §27
RATG §7 Abs3

Rechtssatz

Auch in Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht ist die kleine LU ausreichend für die Vertretungsbefugnis bei einer bloßen Befundaufnahme außerhalb der mündlichen Streitverhandlung, die nach TP 7 Abs 2 RATG zu entlohnen ist.

Anmerkung

0000050

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00929:1999:RFE0000050

Dokumentnummer

JJR_19990202_LG00929_00400R00001_99Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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