Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Die Einlassung als Beklagter in einen Rechtsstreit und die Erteilung sowie der Widerruf einer Vollmacht zählen zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb, solange zwischen dem Kind und seinen Eltern kein Interessenwiderstreit besteht. In diesen Fällen ist gemäß § 271 ABGB bei einem Interessenwiderstreit mit der Bestellung eines Kollisionskurators vorzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111603Im RIS seit
11.03.1999Zuletzt aktualisiert am
26.09.2016