Norm
ÄrzteG §45 Abs4Rechtssatz
Nur Leistungen, die ein Arzt innerhalb des Fachgebietes erbracht hat, innerhalb dessen er nach seiner Eintragung in die Ärzteliste tätig sein darf, sind von den Krankenversicherungsträgern abzugelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111593Im RIS seit
11.03.1999Zuletzt aktualisiert am
16.11.2016