Norm
ÄrzteG §3 Abs1Rechtssatz
Durch die Eintragung als Facharzt für ein Sonderfach ist der Facharzt zur Ausübung dieses ärztlichen Berufes in Österreich befugt. Bei der Eintragung in die Ärzteliste handelt es sich um einen konstitutiven Rechtsakt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111591Dokumentnummer
JJR_19990209_OGH0002_010OBS00340_98T0000_001