Norm
BSVG §86 Abs2Rechtssatz
Im Fall des § 86 Abs 2 BSVG kann der Versicherte nicht darauf klagen, daß die Heilmittelkosten an ihn zu zahlen sind und er dann später mit der Apotheke verrechnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111542Dokumentnummer
JJR_19990209_OGH0002_010OBS00009_99T0000_002