RS OGH 1999/2/9 10ObS372/97x, 10ObS61/00v, 10ObS110/00z, 10ObS386/01i, 10ObS211/02f, 10ObS210/02h, 1

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Norm

BPGG nF §4a

Rechtssatz

§ 4a BPGG nF enthält in inhaltlich geänderter Form die früher in der Einstufungsverordnung enthaltenen Regelungen betreffend die (diagnosebezogenen) Mindesteinstufungen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 372/97x
    Entscheidungstext OGH 09.02.1999 10 ObS 372/97x
    Veröff: SZ 72/21
  • 10 ObS 61/00v
    Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 61/00v
    Auch; Beisatz: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist, wenn aufgrund weiterer Behinderungen die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung gegeben sind. In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP, 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. Hinsichtlich des Pflegeaufwandes besteht dann, wenn Leidenszustände vorliegen, die im Sinne einer Einstufung in die Pflegegeldstufen 5 bis 7 zu prüfen sind, zwischen einer blinden und einer sehenden Person häufig kein wesentlicher Unterschied. (T1)
  • 10 ObS 110/00z
    Entscheidungstext OGH 23.05.2000 10 ObS 110/00z
    Auch; Beisatz: Ausgehend von der "ratio legis" des § 4a BPGG nF kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er Personen, die nicht eine der in § 4a Abs 1 BPGG ausdrücklich angeführten, jedoch ihrem Inhalt nach durchaus vergleichbare und in ihren Auswirkungen gleichzusetzende Diagnosen aufweisen, von der Mindesteinstufung ausschließen wollte. (T2)
  • 10 ObS 386/01i
    Entscheidungstext OGH 14.05.2002 10 ObS 386/01i
    Vgl auch; Beis wie T1 nur: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist. In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP, 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. (T3)
  • 10 ObS 211/02f
    Entscheidungstext OGH 18.07.2002 10 ObS 211/02f
    Vgl auch; Beisatz: Die analoge Anwendung der in § 4a BPGG normierten diagnosebezogenen Mindesteinstufung kommt nur dann in Betracht, wenn der Pflegegeldwerber eine der in § 4a Abs 1 BPGG ausdrücklich angeführten Diagnosen ihrem Inhalt nach vergleichbare und in ihren Auswirkungen gleichzusetzende Diagnose aufweist. (T4)
  • 10 ObS 210/02h
    Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 ObS 210/02h
    Vgl auch; Beis wie T3 nur: In den Gesetzesmaterialien (vgl RV 1186 BlgNR XX. GP, 13) ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Addition der bei dieser funktionellen Beurteilung ermittelten Stundenwerte mit den der Mindesteinstufung zugrunde liegenden Zeitwerten nicht zulässig ist. (T5); Beisatz: Ebenso ist es nicht möglich, den Aufwand im Zusammenhang mit der Verrichtung der Notdurft dadurch doppelt zu veranschlagen, dass er einerseits zur Überschreitung des Schwellenwerts von 180 Stunden und andererseits auch noch zur Begründung der für die Pflegegeldstufe 5 normierten Voraussetzungen (dauernde Bereitschaft) herangezogen wird. (T6)
  • 10 ObS 403/02s
    Entscheidungstext OGH 14.01.2003 10 ObS 403/02s
    Vgl auch; Beis wie T6
  • 10 ObS 7/06m
    Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 ObS 7/06m
    Auch; Beis wie T1 nur: Die in § 4a BPGG enthaltenen diagnosebezogenen Mindesteinstufungen schließen nicht aus, dass aufgrund der funktionsbezogenen Beurteilung ein höheres Pflegegeld zu leisten ist, wenn aufgrund weiterer Behinderungen die Voraussetzungen für eine höhere Einstufung gegeben sind. (T7)
  • 10 ObS 53/19w
    Entscheidungstext OGH 30.07.2019 10 ObS 53/19w
    Beis wie T2; Beis wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111678

Im RIS seit

11.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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