RS OGH 1999/2/10 9ObA398/97p

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Veröffentlicht am 10.02.1999
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Norm

Krnt LVBG §83 Abs2 Z9
Krnt LVGB §83 Abs8 Z2

Rechtssatz

§ 83 Abs 2 Z 9 Krnt VBG ist dahin auszulegen, daß dadurch nur das Entstehen eines Abfertigungsanspruches für das bloße Ausbildungsverhältnis (Arbeitsverhältnis als Turnusarzt) ausgeschlossen werden soll. Daß die Turnusarztzeit bei Berechnung der Abfertigung auch dann nicht zu berücksichtigen wäre, wenn das Dienstverhältnis nach Ablauf der Turnuszeit (hier: Facharztausbildung) fortgesetzt wird, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten. § 83 Abs 8 Z 2 stellt bezüglich der Nichtanrechnung von Zeiten eines Dienstverhältnisses ausdrücklich darauf ab, daß ein zuvor bestandener Abfertigungsanspruch erloschen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111434

Dokumentnummer

JJR_19990210_OGH0002_009OBA00398_97P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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