Norm
JN §7aRechtssatz
Über eine Klage eines Sozialversicherungsträgers auf Zahlung einer Beitragsschuld laut Rückstandsausweis auf Grund einer von einem Dritten übernommenen Bürgschaft ist in der Besetzung nach § 7a JN zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1999:RI0000081Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010