RS OGH 1999/2/23 1Ob4/99s, 1Ob335/99t, 4Ob42/11x, 10Ob7/12w

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

ZPO §36 Abs1
ZPO §37 Abs1

Rechtssatz

Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß § 36 Abs 1 ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß § 37 Abs 1 ZPO von Amtswegen wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111661

Im RIS seit

25.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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