Norm
ZPO §36 Abs1Rechtssatz
Die Unterschiede der materiellrechtlichen Wirkungen eines Widerrufs der Prozeßvollmacht einerseits und seiner verfahrensrechtlichen Folgen gemäß § 36 Abs 1 ZPO andererseits können für das Gericht niemals Anlaß sein, einen Vollmachtsmangel gemäß § 37 Abs 1 ZPO von Amtswegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111661Im RIS seit
25.03.1999Zuletzt aktualisiert am
19.04.2013