RS OGH 1999/2/23 5Ob158/98s

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

MRG §8 Abs3

Rechtssatz

Ein Bestandgeber hat den in der Ausübung seines Mietrechts wesentlich beeinträchtigten Mieter nach § 8 Abs 3 MRG auch dann angemessen zu entschädigen, wenn der Eingriff in Befolgung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111487

Dokumentnummer

JJR_19990223_OGH0002_0050OB00158_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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