Norm
UVG §7Rechtssatz
Die Rechtsprechung über den Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Untersuchungshäftlings ist im Regelfall auf den Unterhaltsanspruch des Strafgefangenen nicht übertragbar. Es sind daher die Unterhaltsvorschüsse für die Dauer der Strafhaft einzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111943Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0010OB00352_98S0000_001