RS OGH 1999/2/23 1Ob352/98s

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

UVG §7
UVG §20

Rechtssatz

Die Rechtsprechung über den Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Untersuchungshäftlings ist im Regelfall auf den Unterhaltsanspruch des Strafgefangenen nicht übertragbar. Es sind daher die Unterhaltsvorschüsse für die Dauer der Strafhaft einzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111943

Dokumentnummer

JJR_19990223_OGH0002_0010OB00352_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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