Norm
WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs1 Z7Rechtssatz
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch die in § 14 Abs 1 Z 7 WEG angeführten Vermietungsfälle, also im wesentlichen durch die Vermietung von Teilen der Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung dienen, in die Rechtsposition eines Vermieters (mit eigenen Rechten und Verbindlichkeiten) gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111493Im RIS seit
25.03.1999Zuletzt aktualisiert am
31.01.2011