Norm
ZPO §483Rechtssatz
Die vom Beklagten bereits in der Berufung nicht mehr aufrechterhaltenen materiell-rechtlichen Einwendungen können auch nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111435Im RIS seit
26.03.1999Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021