RS OGH 1999/2/24 9ObA358/98g, 8Ob149/18x, 17Ob5/21s

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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Norm

ZPO §483

Rechtssatz

Die vom Beklagten bereits in der Berufung nicht mehr aufrechterhaltenen materiell-rechtlichen Einwendungen können auch nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111435

Im RIS seit

26.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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