Norm
ZPO §228 BIaaRechtssatz
Auch bei einem positiven Feststellungsurteil muss im Folgeprozess neuerlich geprüft werden, ob der geltend gemachte Schaden von der Ersatzpflicht umfasst ist, also sowohl ob er kausal auf den Unfall, hinsichtlich dessen die Ersatzpflicht festgestellt wurde, zurückzuführen ist, als auch, ob es sich um einen Schaden handelt, hinsichtlich dessen der Schädiger ersatzpflichtig ist, also etwa ob bei leichtem Verschulden positiver Schaden vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111722Im RIS seit
27.03.1999Zuletzt aktualisiert am
02.11.2021