RS OGH 1999/2/25 2Ob376/97a, 6Ob107/00d, 5Ob51/04t, 9Ob42/08d, 7Ob211/09v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1999
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1304 A

Rechtssatz

Von der Bauüberwachungspflicht und Bauaufsichtspflicht des Architekten ist die Koordinierungspflicht des Werkbestellers zu unterscheiden. Die Koordinationspflicht dient der Sicherstellung einer sachgerechten Gesamtplanung. Dabei müssen die einzeln aufeinander aufbauenden Leistungen derart abgestimmt werden, dass die Vorleistung eine taugliche Grundlage für die Nachfolgeleistung darstellt. Überantwortet der Besteller die Koordinationspflicht einem Architekten, so hat er für dessen Verschulden nach § 1313a einzustehen beziehungsweise sich das Gehilfenverschulden als Mitverschulden im Sinne des § 1304 zuzurechnen zu lassen, weil er dem Werkunternehmer gegenüber zur Koordinierung verpflichtet ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 376/97a
    Entscheidungstext OGH 25.02.1999 2 Ob 376/97a
  • 6 Ob 107/00d
    Entscheidungstext OGH 28.06.2000 6 Ob 107/00d
    Vgl auch
  • 5 Ob 51/04t
    Entscheidungstext OGH 14.09.2004 5 Ob 51/04t
    Vgl auch
  • 9 Ob 42/08d
    Entscheidungstext OGH 20.08.2008 9 Ob 42/08d
    Vgl auch; nur: Überantwortet der Besteller die Koordinationspflicht einem Architekten, so hat er für dessen Verschulden nach § 1313a einzustehen beziehungsweise sich das Gehilfenverschulden als Mitverschulden im Sinne des § 1304 zuzurechnen zu lassen, weil er dem Werkunternehmer gegenüber zur Koordinierung verpflichtet ist. (T1); Beisatz: Grundsätzlich ist der Mitverschuldenseinwand des Schädigers auch zu prüfen, wenn einer der Schädiger dem Geschädigten als Gehilfe bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen oder Obliegenheiten zurechenbar ist. (T2); Veröff: SZ 2008/109
  • 7 Ob 211/09v
    Entscheidungstext OGH 03.03.2010 7 Ob 211/09v
    Auch; Beisatz: Widerspruch zu RS0015253 konnte hier unerörtert bleiben. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111710

Im RIS seit

27.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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