Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Die einseitige Stiftungserklärung eines minderjährigen Stifters bedarf auch dann der Vertretungshandlung beider obsorgeberechtigter Elternteile und der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 154 Abs 3 ABGB, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung nach § 9 PSG kein eigenes Vermögen widmet. Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ein Eintragungsgesuch der Privatstiftung vom Firmenbuchgericht abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111736Im RIS seit
27.03.1999Zuletzt aktualisiert am
28.03.2011