Norm
KartG 1988 §31 Z2Rechtssatz
Ein Verband muß sich die von einem Dritten herausgegebenen Broschüren betreffend die Empfehlung von Preisen, Preisgrenzen und Kalkulationsrichtlinien als Verbandsempfehlung zurechnen lassen, wenn diese den Eindruck erwecken, daß sie (auch) von ihm "ausgehen" (hier:
durch die deutlich sichtbare Einschaltung "Herausgegeben in Zusammenarbeit mit ....").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0102257Dokumentnummer
JJR_19990301_OGH0002_0160OK00012_9800000_001