Norm
KartG 1988 §35Rechtssatz
Mißbräuche können im Telekommunikationsbereich - bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen - sowohl nach den §§ 35, 52 Abs 1 KartG als auch nach dem TKG abgestellt werden, auch wenn dies teilweise zu überschneidenden Verfahren führen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Preselection; LKW-MautsystemEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111749Dokumentnummer
JJR_19990301_OGH0002_0160OK00001_9900000_001