Norm
ZPO §43 Abs2Rechtssatz
Keine Überklagung bei Obsiegen mit 41 %, wenn dem ursprünglichen Begehren ein (nicht offenkundig unrichtiger) Kostenvoranschlag zugrundegelegt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000710Im RIS seit
14.11.2011Zuletzt aktualisiert am
14.11.2011