Norm
UWG §1 C6Rechtssatz
Beratung über die Preisgestaltung bei zahnärztlichen Leistungen ist nicht typischerweise mit der Absicht verbunden, den Wettbewerb einer bestimmten Gruppe von Zahnärzten zu fördern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111951Im RIS seit
08.04.1999Zuletzt aktualisiert am
06.11.2014