Norm
ABGB §1155 Abs1Rechtssatz
Der Arbeitgeber kann die auch während der Kündigungsfrist bestehende Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und seine Entgeltzahlungspflicht nicht dadurch beseitigen, daß er einseitig den Verbrauch der Ersatzruhe anordnet. Ein derartiges Anordnungsrecht steht dem Arbeitgeber nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111730Dokumentnummer
JJR_19990318_OGH0002_008OBA00049_99K0000_001