Norm
WEG 1975 idF 3.WÄG §1 Abs2Rechtssatz
Die Frage der Widmung eines Raumes oder einer Fläche als Zubehör gemäß § 1 Abs 2 WEG ist nicht nur eine Vorfrage für die Nutzwertfestsetzung, sondern aufgrund der gesetzlichen Anordnung des § 5 WEG iVm § 3 WEG ein das Ergebnis der Nutzwertfestsetzung unmittelbar beeinflussendes Moment. Fließt in die Nutzwerte, die vom Gericht festgesetzt werden, das gewidmete Zubehör als wertbestimmend ein, wird auch die Entscheidung darüber der materiellen Rechtskraft teilhaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111617Dokumentnummer
JJR_19990323_OGH0002_0050OB00073_99T0000_002