RS OGH 1999/3/23 1Ob66/99h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
beobachten
merken

Norm

ZPO §18 Abs4

Rechtssatz

Auf die Abweisung eines Antrags auf Zurückweisung des Nebenintervenienten, der erst nach Erlöschen des Rechts, sich der Nebenintervention zu widersetzen, gestellt wird, ist § 18 Abs 4 ZPO nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111785

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0010OB00066_99H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten