Norm
ZPO §502 Abs1 HI2Rechtssatz
Die Frage, ob das Zusammentreffen mehrerer Straßen als einheitliche Kreuzung anzusehen ist, kann nur im Einzelfall nach der gesamten (straßenbaulichen) Situation beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111721Im RIS seit
24.04.1999Zuletzt aktualisiert am
24.09.2021