Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Unterhaltsbeiträge die im Ausland lebenden Kindern zufließen, müssen einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlichen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft in ihrem Heimatland stehen. Andererseits sollen aber die unterhaltsberechtigten Kinder am Lebensstandard des in Österreich lebenden Verpflichteten teilnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111899Im RIS seit
24.04.1999Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021