Norm
EO §382 Abs1 Z6 II6Rechtssatz
Bezieht sich der Anspruch der gefährdeten Partei nur auf einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, muss die Größe des Miteigentumsanteils im Antrag angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe kann nicht gemäß § 390 Abs 1 EO durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung ausgeglichen werden, weil dadurch nur eine ausreichende Bescheinigung, nicht aber ein ausreichendes Vorbringen ersetzt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112045Im RIS seit
29.04.1999Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014