RS OGH 1999/4/6 13R58/99y

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Veröffentlicht am 06.04.1999
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Rechtssatz

§66 AO ist auf den Zahlungsplan analog anzuwenden. Ein Antrag nach §66 Abs. 1 AO ist auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Erhalt einer qualifizierten Mahnung jedoch nur bis zum aliquoten Wiederaufleben der Forderung möglich. Der

Entscheidungstexte

  • 13 R 58/99y
    Entscheidungstext LG Eisenstadt 06.04.1999 13 R 58/99y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:1999:RES0000011

Dokumentnummer

JJR_19990406_LG00309_01300R00058_99Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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