Rechtssatz
§66 AO ist auf den Zahlungsplan analog anzuwenden. Ein Antrag nach §66 Abs. 1 AO ist auch nach Aufhebung des Konkursverfahrens und Erhalt einer qualifizierten Mahnung jedoch nur bis zum aliquoten Wiederaufleben der Forderung möglich. Der
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:1999:RES0000011Dokumentnummer
JJR_19990406_LG00309_01300R00058_99Y0000_001