Norm
EO §56Rechtssatz
§ 56 EO rechtfertigt nicht die Fiktion der Zurückziehung eines Antrages. Ein in der Ladung zur Tagsatzung aufgenommener Hinweis an die betreibende Partei, daß der zu Grunde liegende Antrag als zurückgezogen gelte, wenn der Betreibende zur Tagsatzung nicht erscheint, entbehrt der gesetzlichen Grundlage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Exekutionsrecht; Säumnisfolgen; Fiktion der Zurückziehung; Nicherscheinen zur Tagsatzung und Säumnisfolgen; Androhung von SäumnisfolgenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:1999:RWZ0000046Dokumentnummer
JJR_19990413_LG00003_04600R00478_99F0000_002