RS OGH 1999/4/13 4Ob99/99h, 4Ob255/99z, 6Ob180/17i

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Norm

GmbHG §76

Rechtssatz

Umfaßt der Formmangel (§76 GmbHG) das Verpflichtungsgeschäft und das Verfügungsgeschäft für die Abtretung des Geschäftsanteiles, kann nicht auf Zahlung des Abtretungspreises geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111866

Im RIS seit

13.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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