Norm
ZPO §474 Abs1Rechtssatz
Überweist das Berufungsgericht des Vorprozesses die Wiederaufnahmsklage an das Erstgericht, richtet sich die Zulässigkeit des Rekurses gegen den Überweisungsbeschluß nach § 519 Abs 1 Z 2 zweiter Fall ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111924Dokumentnummer
JJR_19990422_OGH0002_0060OB00316_98H0000_001