Norm
WEG 1975 §3 Abs2 Z2Rechtssatz
Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage.
Anmerkung
Bem: Dieser Rechtssatz entspricht inhaltlich dem RS0108146. In Hinkunft wird nur mehr der RS0108146 weitergeführt, während beim vorliegenden RS0111839 keine weiteren Indizierungen mehr erfolgen. Es sollte künftig nur mehr der weitergeführte RS0108146 zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111839Im RIS seit
27.05.1999Zuletzt aktualisiert am
22.04.2021