RS OGH 1999/4/27 11Os13/99, 11Os127/10a

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Veröffentlicht am 27.04.1999
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Norm

StVG §152a

Rechtssatz

Das ungenützte Verstreichenlassen der dreitägigen Rechtsmittelanmeldefrist bewirkt (hinsichtlich der bei der Verkündung anwesenden Parteien) die Rechtskraft des mündlich verkündeten Beschlusses über die bedingte Entlassung nach § 152a StVG.

(gegen OLG Wien 19 Bs 370/97 = RW0000208)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111874

Im RIS seit

27.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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