Norm
ABGB §94Rechtssatz
Auch in der "Doppelverdienerehe" können Vereinbarungen über die Tragung der gemeinsamen Lebenshaltungskosten insofern nicht als selbst über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus wirksamer teilweiser Unterhaltsverzicht gewertet werden, als dieser Übereinkunft die bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellende Bedingung des gemeinsamen Wirtschaftens zugrundeliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111993Im RIS seit
27.05.1999Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011